AGB
1. Firmenadressen Service
Das Firmenadressen Service ist eine Dienstleistung, die für eine bestimmte Dauer zwischen dem Kunden und der Hotel Schani GmbH abgeschlossen wird. Das Service wird gemäß der spezifischen Vereinbarung laut Auftragsbestätigung, welche der Kunde per Mail erhält, und den vorliegenden AGB erbracht.
Die Hotel Schani GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, an der Adresse der Hotel Schani GmbH seinen Sitz oder seine Niederlassung zu nehmen und im Zusammenhang damit entsprechende organisatorische und administrative Leistungen der Hotel Schani GmbH gegen Zahlung des entsprechenden Preises in Anspruch zu nehmen.
1.1 Zustandekommen eines Vertrags
Die Vereinbarung kommt über den Kauf im Online-Shop shop.schanihotels.com zustande.
1.2 Leistungen, welche im Rahmen des Firmenadressen Services der Hotel Schani GmbH an den Kunden erbracht werden:
1.2.1 Die Hotel Schani GmbH gibt ihre Zustimmung, die jeweilige Adresse der Hotel Schani GmbH als Post- und/oder Firmenadresse zu verwenden.
1.2.2 Die Hotel Schani GmbH (das Hotel Schani Wien) übernimmt die Post und andere Zustellungen an den Kunden als Vertretung. Mit Abschluss der Vereinbarung autorisiert der Kunde die Hotel Schani GmbH ausdrücklich zur Übernahme der Poststücke im Sinne einer Postvollmacht.
1.2.3 Die Hotel Schani GmbH prüft und kontrolliert nicht den Inhalt und die Qualität der Postlieferung.
1.2.4 Auf Wunsch benachrichtigt die Hotel Schani GmbH den Kunden über eingehende Post und andere Zustellungen in einer Email; im Falle einer „Nachnahme“ Lieferung ist die Hotel Schani GmbH nicht verpflichtet die Lieferung zu übernehmen, wird aber den Kunden darüber benachrichtigen. Wenn die Hotel Schani GmbH entscheidet, die Nachnahmegebühr bei Lieferung zu zahlen, hat der Kunde diesen Betrag binnen zwei (2) Arbeitstagen an die Hotel Schani GmbH zu zahlen.
1.2.5 Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird die Post von der Hotel Schani GmbH geöffnet, eingescannt und dem Kunden per Mail übermittelt.
1.2.6 Der Kunde kann innerhalb der Öffnungszeiten des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof (durchgehend geöffnet) die Post aus dem entsprechenden Postfach abholen.
1.2.7 Die Hotel Schani GmbH stellt einen Platz für die Lagerung der Poststücke zur Verfügung, allerdings nur für maximal 4 Wochen ab Übernahme. Danach ist der Kunde verpflichtet, die Postlieferung zu übernehmen.
1.2.8 Die Hotel Schani GmbH ist nicht verpflichtet, Paketsendungen entgegenzunehmen, es sei denn, diese können im Postfach gelagert werden oder unter vorheriger Absprache mit einer maximalen Lagerung von zwei (2) Tagen.
1.2.9 Abhängig vom jeweiligen Dienstleistungspaket wird die Hotel Schani GmbH den Namen bzw. das Firmenlogo des Kunden straßenseitig im Foyer sichtbar über einen elektronischen Display darstellen.
1.3 Verlängerung oder Beendigung des Vertrags
Nach Ablauf der Laufzeit kann das Vertragsverhältnis entweder verlängert oder aufgelöst werden. Die Hotel Schani GmbH informiert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit, woraufhin die Entscheidung beim Kunden liegt. Eine Verlängerung erfolgt wie ein Erstkauf über shop.schanihotels.com. Für den Falle, dass sowohl ein Firmenadressen-Vertrag als auch ein anderer Vertrag (z.B. Coworking Fixdesk) zwischen den gleichen Parteien besteht, bedeutet die Beendigung eines Vertrags nicht automatisch die Beendigung des anderen Vertrages. Die Parteien sollen ausdrücklich angeben, welche der Vereinbarungen beendet werden soll.Im Falle der Beendigung des Firmenadressen-Vertrags soll der Kunde dafür Sorge tragen, dass alle seine Dokumente, Post- und sonstige Sendungen, die bei der Hotel Schani GmbH gelagert bzw. verwahrt sind, innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, und soll ordnungsgemäß nachweisen, dass er seinen Sitz von der Adresse der Hotel Schani GmbH verlegt bzw. abgemeldet hat.
1.4 Datenänderung
Der Kunde hat die Hotel Schani GmbH über die Änderung der beim Abschluss des Vertrags angegebenen Daten unverzüglich zu informieren.
2. Coworking Services
2.1 Zustandekommen eines Vertrags
Der Coworking-Vertrag kommt über den Kauf über shop.schanihotels.com zustande, durch Bezahlung vor Ort im Hotel Schani Wien Hauptbahnhof oder durch die Verwaltung der Hotel Schani GmbH zustande.
2.2 Coworking Leistungen
2.2.1 Das Coworking Service wird gemäß der spezifischen Vereinbarung laut Auftragsbestätigung, welche der Kunde per Mail erhält und den vorliegenden AGB erbracht.
2.2.2 Das Coworking Service wird im Hotel Schani Wien Hauptbahnhof erbracht, welches mit den Büroausrüstungen der Hotel Schani GmbH eingerichtet ist.
2.2.3 Die Leistungen der Hotel Schani GmbH im Rahmen des Coworking Service, welche gegen Zahlung einer Gebühr erbracht werden, beinhalten die Leistungen, wie in den folgenden Punkten genannt sind:
- Nutzung von einem Arbeitsplatz im Hotel Schani Wien Hauptbahnhof für eine (1) Person
- Internet Zugang über Wifi
- Heizung, Kühlung (nach Verfügbarkeit), Elektrizität, Sanitäranlagen
- Reinigung
- Nutzung von Büroeinrichtungen und -zubehör nach örtlicher Verfügbarkeit
- Nutzung von Kopierer, Schwarz-Weiß-Drucker, Scanner nach dem Fair Use Prinzip
2.2.4 Leistungen gegen zusätzliche Zahlung:
- Nutzung der Meeting- und Seminarräume
- Getränke und Speisen an der Bar
- Geschäftsadressen Service und andere Dienstleistungen
Für die oben genannten Leistungen werden grundsätzlich die Preise, wie auf der Website angegeben, verrechnet, es sei denn die Parteien weichen davon ab.
2.3 Verpflichtungen des Kunden
2.3.1 Der Kunde hat die Ausrüstungen und Installationen funktionsgerecht zu verwenden und jeden Schaden zu ersetzen, der aus der nicht funktionsgerechten Nutzung entsteht.
2.3.2 Das Coworking Service berechtigt eine Person zur Inanspruchnahme der damit verbundenen Leistungen.
2.3.3 Im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ist es verboten, illegalen Inhalt herunterzuladen oder hochzuladen.
2.3.4 Der Kunde hat die Hotel Schani GmbH über alle Änderungen der Daten, die bei der Anmeldung oder dem Kauf bekanntgegeben werden, unverzüglich zu informieren;
2.3.5 Der Kunde hat seine Aktivitäten unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit der anderen KundInnen und der Regeln der Hotel Schani GmbH auszuüben.
2.3.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Arbeitsplatz unterzuvermieten oder anderweitig Dritten gänzlich oder teilweise zu überlassen.
2.3.7 Der Kunde soll all seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen (z.B. Zahlung der Gebühr, des Preises für sonstige Leistungen und Bestellungen an der Bar).
3. Haftung des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof für Schäden an eingebrachten Sachen
Das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof haftet gemäß §§ 970ff ABGB für die vom Kunden eingebrachten Sachen. Die Haftung des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel Schani Wien Hauptbahnhof oder den vom Hotel Schani Wien Hauptbahnhof befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Hotel Schani Wien Hauptbahnhof der Beweis nicht gelingt, haftet das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Kunde der Aufforderung des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Ein Verschulden des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof oder des Kunden ist zu berücksichtigen.
Die Haftung des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof nur bis zum Betrag von EUR 550,-. Das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat, oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Mitarbeiter verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß den oben angeführten Punkten gilt sinngemäß.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof auftreten, wird das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotel Schani Wien Hauptbahnhof besteht nicht. Das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel Schani Wien Hauptbahnhof haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.